Bodin, Jean; Fischart, Johann (Übersetzer)
Jean Bodin: De la démonomanie des sorciers (1580)
Bodin ist schon früh mit Hexenprozessen in Berührung gekommen, denn in seinem Buch De Magorum Daemonomania (französisch De la Démonomania des Sorciers, 1580) führt er an, dass er 1549 einem Prozess beigewohnt habe, bei dem sieben Menschen der Zauberei angeklagt worden seien. Ohne Zweifel hat er jedoch vor allem durch seine juristische Tätigkeit als Anwalt am Pariser Parlement und am Präsidialgericht von Laon mit Anklagen wegen Zauberei zu tun. Bodin war ein Kenner der Kabbala und lehnte wie Johann Weyer jegliche Art von Magie ab, die für ihn Teufelswerk bedeutete, bei dem sich der Magier von Gott abwendet.
Er selbst führt den Prozess gegen Johanna Harwilerin aus dem Jahr 1579 als ausschlaggebend für das Entstehen seines Werkes an: Dies
„hat mir Anlaß unnd ursach geben/ die Feder inn die Hand zu nemmen/ u[nd] die Matery von den Hexen und Unhold[en]/ welche heutigs tags jedermann so verwunderlich frembd fürkommet/ auch bey vielen kleinen glauben gewinnet/ nunmalls außführlich zu erklären.“
Darüber hinaus betont er, dass er sein Hexenbuch schreibe,
„damit man sich darvor [vor der Hexerei] zu hüten habe/ und der sachen alsdann/ wann man von disen/ so solche stuck brauchen/ urtheilen solle/ ein gründtliches wissen möge haben
Dies sei besonders für Richter wichtig, die Hexenprozesse führen müssten, damit sie nicht „der blauen Brillen nach urtheilten“.
Das Buch ist hauptsächlich angelegt als Widerlegung der „schuldhaften Irrtümer“ des Arztes Johann Weyer, der zwar ebenfalls wie Bodin an die Existenz von Dämonen glaubte, aber die meisten Fälle von Hexerei entweder banalen kriminellen Manövern oder krankhafter Melancholie zuschrieb.
Bei der historischen Erforschung der Hexenverfolgung spielt Bodins Werk eine bedeutende Rolle zur Beantwortung der Frage, inwieweit diese Vorgänge auf Ausbrüche des Volkszorns ungebildeter Schichten oder auf Anschläge führender Kreise der Bevölkerung zurückgingen, welch letzteren man üblicherweise rationale Intentionen zuzuschreiben pflegt. (Quelle:Wikipedia)
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